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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, welche Sie (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durch Ihre Vertragserklärung (Buchung, Reservierung, Vertragsunterschrift, Bestellung, etc.) anerkennen, gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter und der Fa. Cocktail-Billard-Bar Gecko GmbH (nachfolgend „Gecko-Bar GmbH“ genannt).

1.2 Veranstalter können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist eine natürliche Person, die einen Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). 

1.3 Die Leistungen der Gecko-Bar GmbH werden ausschließlich in den Räumlichkeiten der Gecko-Bar GmbH, Von Sauer Straße 22, 22761 Hamburg, erbracht (nachfolgend auch „Bar“ genannt).

2. Vertragsschluss 

Angebote der Gecko-Bar GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag zwischen der Gecko-Bar GmbH und dem Veranstalter kommt erst zustande, wenn die Gecko-Bar GmbH den Auftrag des Veranstalters schriftlich bestätigt hat. 

3. Leistungen

3.1 Alle Leistungen werden durch den Veranstalter aus den von der Gecko-Bar GmbH zur Wahl gestellten Optionen gewählt. 

3.2 Die Gecko-Bar GmbH bietet ihren Gästen verschiedene Party-Pakete an, die vorab gebucht werden können:

Insbesondere sind dies die folgenden Party-Pakete:

Silver-Party

Entscheidet der Veranstalter sich für dieses Paket, zahlt er jedem seiner Gäste das erste, in der ersten halben Stunde nach vereinbartem Beginn der Veranstaltung, verzehrte Getränk (nachfolgend „erste Getränk“). Für dieses aus der Getränkekarte auszuwählende Getränk wird ein Pauschalpreis in Höhe von EUR 3,50 pro Person vereinbart. Alle ersten Getränke, die laut Getränkekarte mehr als EUR 4,79 kosten, werden mit einem Pauschalpreis in Höhe von EUR 4,50 berechnet. Alle über das erste Getränk pro Gast hinausgehenden Getränke sind von den Gästen selbst zu begleichen, ebenso wie alle weiteren Getränke des Veranstalters selbst. Für diese Getränke gelten die normalen, auf der Getränkekarte ausgewiesenen Preise. 

Soft- und Biergetränke werden in 0,3 Ltr.-Gläsern serviert, Sekt in 0,2 Ltr.-Gläsern und Schnapsgetränke in 4 cl.-Gläsern.

Zusätzliche Bedingungen: 

Dieses Paket ist ab einer Anzahl von mindestens 8 Personen pro Veranstaltung buchbar. Die ersten Getränke müssen in einem Zeitraum von 30 Minuten ab Beginn der Veranstaltung bestellt werden. Bestellungen nach Ablauf dieser 30 Minuten erfolgen zum regulären Kartenpreis. 

Pro vor der Veranstaltung angemeldetem Gast ist ein Mindestumsatz in Höhe von EUR 10,00 (die Bestellung „erste Runde“ mit inbegriffen) zu erzielen. Ergibt sich in der Gesamtabrechnung ein Betrag, der kleiner ist, als der Gesamtmindestumsatz, haben Sie als Gastgeber und Veranstalter die Differenz zu zahlen. Der Gesamtmindestumsatz errechnet sich aus einer

Gold-Party

Bei Buchung dieses Pakets erwirbt der Veranstalter als Gastgeber eine vorher festgelegte Anzahl von sogenannten Getränkekarten zu einem fest vereinbarten Preis pro Getränkekarte. Die Getränkekarten dienen als Währung zum Erwerb von Getränken auf der Veranstaltung. Verteilt der Veranstalter die Getränkekarten unter den Gästen seiner Veranstaltung, können diese damit, ohne selbst etwas bezahlen zu müssen, Getränke erwerben. 

Für den Wert der Getränkekarten gelten nachfolgende Regeln:

  • Alle Getränke auf der Getränkekarte der Gecko-Bar GmbH, die nicht mehr als EUR 4,79 kosten, können mit einer Getränkekarte erworben werden.
  • Alle Getränke auf der Getränkekarte der Gecko-Bar GmbH, die nicht mehr als EUR 8,00 kosten, können mit zwei Getränkekarten erworben werden.
  • Alle Getränke auf der Getränkekarte der Gecko-Bar GmbH, die mehr als EUR 8,00 kosten, können mit drei Getränkekarten erworben werden.
  • Alle Getränke auf der Getränkekarte der Gecko-Bar GmbH, die mehr als EUR 12,00 kosten, können nicht mit Getränkekarten erworben werden und müssten von den Gästen und/oder dem Veranstalter extra bezahlt werden.

Als Getränkepreise im Sinne des Vorstehenden gelten die regulären, in der Getränkekarte angegebenen Preise. Sonderangebote und Aktionspreise sind nicht mit den Getränkekarten kombinierbar, d.h. diese gelten nicht als Preise im Sinne der vorstehenden Wertregeln. Insbesondere gelten die Happy-Hour-Preise nicht für mit Getränkekarten erworbene Getränke. In diesem Fall gelten die normalen Kartenpreise. 

Soft- und Biergetränke werden in 0,3 Ltr.-Gläsern serviert, Sekt in 0,2 Ltr.-Gläsern und Schnapsgetränke in 4 cl.-Gläsern.

Bei der Buchung des Gold-Party-Pakets hat der Veranstalter beim Kauf der Getränkekarten die Wahl zwischen drei Angeboten: 

  • 50 Karten zu einem Preis in Höhe von EUR 175,00, also zum Preis von EUR 3,50 pro Karte;
  • 100 Karten zu einem Preis in Höhe von EUR 320,00, also zum Preis von EUR 3,20 pro Karte;
  • 200 Karten zu einem Preis in Höhe von EUR 580,00, also zum Preis von EUR 2,90 pro Karte.

Die Mindestabnahmemenge beträgt 50 Karten. 

Abweichende Mengen können zwischen den Parteien vereinbart werden

Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Bei Veranstaltern, die keine Verbraucher sind, können die Preise abweichen. Es gelten die jeweils bei Buchung vereinbarten Preise.  Getränkekarten sind ausschließlich vor der Veranstaltung zu erwerben. 

Nach Veranstaltungsbeginn kann der Veranstalter weitere Karten in 10er Kontingenten erwerben. Es gilt dabei pro Karte der Preis, der sich aus dem vor Veranstaltungsbeginn erworbenen Paket pro Karte errechnet. Hatte der Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn also 50 Karten erworben, so sind 10er Kartenkontingente zum Preis in Höhe von EUR 3,50 pro Karte zu erwerben, hatte 

Zusätzliche Bedingungen: 

Die Getränkekarten haben nur für die Dauer der Veranstaltung Gültigkeit. Vor Beginn der Veranstaltung und nach Ende der Veranstaltung (es gelten die in der Gecko-Bar ausgewiesenen Öffnungszeiten) haben die Karten keine Gültigkeit. Getränkekarten können nicht gegen Geld, Speisen oder andere Leistungen (z.B. Billiardspielen) eingetauscht werden. Dies gilt auch für mit dem Ende der Veranstaltung ungültig gewordene Getränkekarten. Eine Weitergabe der Getränkekarten an Gäste, die nicht geladene Gäste der Veranstaltung sind, ist unzulässig. 

Platin-Party

Bei der Buchung dieses Pakets erhält der Veranstalter für bei der Buchung vereinbarte Getränkesorten eine „Getränke-Flatrate“. Dies bedeutet, dass die bei Buchung vereinbarten Getränke in dem bei Buchung vereinbarten Zeitraum von der bei Buchung vereinbarten Anzahl von Gästen auf der Veranstaltung des Veranstalters unbegrenzt verzehrt werden können. Dafür zahlt der Veranstalter eine bei Buchung vereinbarte Pauschale. Diese ist im Wege der Vorkasse zu entrichten. Die Getränke sind in der Bar von den Gästen der Veranstaltung des Veranstalters zu verzehren und können nicht mitgenommen werden. Pro Gast kann gleichzeitig immer nur ein Getränk bestellt und verzehrt werden.  Insbesondere ist das „Sammeln“, „Bestellen auf Vorrat“ und „Bunkern“ von Getränken unzulässig.  Es dürfen nur Bestellungen von vor der Veranstaltung geladenen Gästen aufgegeben werden. Das Weiterreichen von Getränken, Speisen oder sonstigen Angeboten der Veranstaltung an Gäste der Gecko-Bar, die ursprünglich keine geladenen Gäste der Veranstaltung waren, ist verboten. 

Folgende drei Varianten der Getränke-Flatrate sind buchbar:

  • Platin-Party Vol.1: Bier, Wein, Sekt und Getränke wie  Fruchtsaftgetränke, Fruchtschorlen, Limonaden, Heißgetränke, Brausen, etc. („Softgetränk“).
  • Platin-Party Vol 2: zusätzlich zu Vol.1: Spirituosen (Whiskey, Wodka, Rum)
  • Platin-Party Vol 3: zusätzlich zu Vol. 1+2: fünf bei Buchung vereinbarte Cocktails

Soft- und Biergetränke werden in 0,3 Ltr.-Gläsern serviert, Sekt in 0,2 Ltr.-Gläsern und Schnapsgetränke in 4 cl.-Gläsern. Cocktails und Longdrinks werden in 0,3 Ltr.- Gläsern serviert. 

An Heißgetränken werden nur Filterkaffee und Tee serviert. 

Bei der Buchung werden die Marken der in den Pauschalen enthaltenen alkoholischen Getränke abgestimmt. Erfolgt keine gesonderte Absprache, werden die Hausmarken der Gecko-Bar GmbH ausgeschenkt.

Zusätzliche Bedingungen

Bei Buchung der Platin-Party ist der genaue Zeitraum, in dem die Veranstaltung stattfindet, mit Anfangs- und Enduhrzeit verbindlich festzulegen (nachfolgend „Verweildauer“ genannt). Für diese gesamte Verweildauer in der Gecko-Bar ist die Platin-Pauschale zu buchen. Es ist nicht möglich, ohne Nachzahlung mit den Gästen der Veranstaltung über die Verweildauer hinaus in der Gecko-Bar zu verweilen.  Sollte die Partygesellschaft insgesamt oder teilweise über die ursprünglich vereinbarte Verweildauer hinaus in der Gecko-Bar verbleiben, ist pro angefangene Stunde der anteilige,  auf eine Stunde herunter gerechneten Betrag der vor Veranstaltungsbeginn vereinbarten Pauschale zu entrichten. Die Berechnung des anteiligen,  auf eine Stunde herunter gerechneten Betrages der vor Veranstaltungsbeginn vereinbarten Pauschale erfolgt durch eine Teilung der vereinbarten Pauschale durch die Anzahl der vereinbarten Stunden der Verweildauer. 

 Sonderwünsche sowie Abweichungen von obenstehenden Paketinhalten und -bedingungen können bei der Buchung vereinbart werden.

3.3 Die Gecko-Bar GmbH kann sich bei der Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritter (z.B. Künstler, Musiker, Servicepersonal) bedienen. 

3.4 Ist der Veranstalter kein Verbraucher (Definition siehe oben unter 1.2) gilt ergänzend zu den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen das Folgende:  Stehen dem Veranstalter Ansprüche wegen eines Mangels zu, ist die Gecko-bar GmbH nach eigener Wahl zur für den Veranstalter kostenlosen Beseitigung des Mangels oder ersatzweiser Lieferung mangelfreier Ware berechtigt. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Dies gilt nicht für den Fall des Lieferregresses gem. §§ 478,479 BGB und/oder sofern der entsprechende Mangel arglistig verschwiegen wurde und/oder soweit die Gecko-Bar GmbH besondere übernommen hat.

4. Pflichten und Verantwortlichkeit des Veranstalters

4.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, die für die erbrachten Leistungen vereinbarte Vergütung an die Gecko-Bar GmbH zu zahlen. 

4.2 Veranstaltungen, die der Anmelde- und Genehmigungspflicht zur GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) unterliegen, sind durch den Veranstalter selbst bei den zuständigen Stellen ordnungsgemäß anzumelden. 

4.3 Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Veranstaltung und hat sicherzustellen, dass von ihm und seinen Gästen die behördlichen und gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Unter anderem hat der Veranstalter auch das Jugendschutzgesetz zu beachten und einzuhalten. 

4.4 Soweit der Veranstalter einen bestimmten Bereich der Bar mietet, hat die Veranstaltung in diesem Bereich stattzufinden. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Barbetrieb im übrigen Gastraum nicht durch die Veranstaltung und/oder die Gäste gestört wird und/oder die Gäste sich nicht außerhalb des reservierten Bereichs streuen. 

4.5 Der Verzehr durch den Veranstalter und/oder die Gäste mitgebrachter Speisen und Getränke ist grundsätzlich verboten. Wird bei Buchung der Verzehr eigener Speisen und/oder Getränke vereinbart, ist die dafür vereinbarte Pauschale pro Person zu zahlen. 

5. Preise/ Zahlung 

5.1 Alle vereinbarten Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. 

5.2 Preise für gewerbliche Veranstalter können von den in diesen AGB und den in den Werbeunterlagen der Gecko-Bar GmbH genannten Preisen abweichen. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. 

5.3 Die Zahlung hat gemäß den Absprachen bei Vertragsschluss zu erfolgen. Soweit Vorkasse vereinbart ist, ist die Zahlung auf Verlangen vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen. Bei Überweisungen durch Vorlage des Überweisungsträgers. 

5.4 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Veranstalter nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

5.5 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Veranstalter nur zu, wenn seine Gegenansprüche von der Gecko Bar GmbH unbestritten oder von der Gecko Bar GmbH bestritten aber rechtskräftig festgestellt oder wenigstens entscheidungsreif sind. 

6. Reservierung/Stornierung

6.1 Reservierungen sind grundsätzlich verbindlich. Nimmt der Veranstalter eine Reservierung nicht in Anspruch kann dies zu Schadensersatzansprüchen der Gecko-Bar GmbH führen.  

6.2 Zwischen der Gecko-Bar GmbH und dem Veranstalter geschlossene Verträge sind verbindlich und zu erfüllen.

6.3 Eine Stornierung bzw. ein Rücktritt des Veranstalters vom Vertrag ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und/oder soweit diese AGB dieses vorsehen möglich. 

6.4 Der Veranstalter hat die Gecko-Bar GmbH unverzüglich von einem Rücktritt von der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung zu unterrichten. 

6.5 Bei Buchung der Veranstaltung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages zu tätigen. Diese Anzahlung dient als Sicherheit. 

6.6 Grundsätzlich gilt: Tritt der Veranstalter vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin zurück, so hat die Gecko-Bar GmbH das Recht, Kosten zu erheben. Diese ergeben sich wie folgt:

  • Stornierung bis 10 Werktage vor dem bei der Buchung vereinbarten Veranstaltungsbeginn: Es entstehen keine Kosten, die Anzahlung ist in voller Höhe zurückzugewähren.
  • Stornierungen in einem Zeitraum von 10 bis 7 Werktagen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn: Es sind 30 Prozent der bei Vertragsschluss vereinbarten vom Veranstalter zu zahlenden Gesamtvergütung fällig.
  • Stornierungen in einem Zeitraum von 7 bis 5 Werktagen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn: Es sind 50 Prozent der bei Vertragsschluss vereinbarten vom Veranstalter zu zahlenden Gesamtvergütung fällig. 
  • Stornierungen in einem Zeitraum von 5 Werktagen bis zum Veranstaltungsbeginn oder bei Unterbleiben einer Stornierung: Es ist die volle bei Vertragsschluss vereinbarte Gesamtvergütung fällig.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Teilstornierungen, insbesondere also, wenn die vereinbarte Gästezahl sich verringert. 

6.7 Bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist auch die Gecko-Bar GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass daraus Ansprüche des Veranstalters erwachsen. 

6.8 Dem Veranstalter steht der Nachweis offen, dass die Gecko Bar GmbH höhere Aufwendungen erspart hat, bzw. dass der von der Gecko-Bar GmbH durch den Rücktritt bzw. die Stornierung erlittene Schaden geringer ist, als die in vorstehender Ziffer 6.6 aufgeführten Pauschalen.

6.9 Vorstehende Regelung gilt nicht für das Recht des Veranstalters zu einem Rücktritt aufgrund von Pflichtverletzungen durch die Gecko-Bar GmbH. Dieses Recht bleibt unberührt.  

7. Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) / Abbruch der Veranstaltung

7.1 Bei Verstößen gegen diese AGB ist die Gecko Bar GmbH berechtigt, entsprechende Verwarnungen gegen Veranstalter und/oder Gäste auszusprechen. Wiederholt sich nach einer Verwarnung das beanstandete Verhalten ist die Gecko-Bar GmbH berechtigt, von Ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und die Person aus der Bar zu weisen. Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine Verwarnung nicht erforderlich.

7.2 Bei Verstößen gegen das Verbot des Verzehrs eigener Getränke/Speisen hat die dagegen verstoßende Person den Wert der entsprechenden Getränke/Speisen oder, wenn genau dieses Getränk und/oder diese Marke nicht auf der Getränkekarte enthalten ist eines vergleichbaren Getränks, der Gecko-Bar GmbH zu zahlen. 

7.3 Wird die Veranstaltung wegen eines Fehlverhaltens des Veranstalters und/oder der Gäste abgebrochen, etwa, weil es innerhalb der Feiergesellschaft zu Gesetzesverstößen und/oder Verstößen gegen die Hausordnung und/oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt und eine Fortführung der Veranstaltung der Gecko Bar GmbH nicht zumutbar ist und/oder behördlich untersagt wird, hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Rückerstattung und/oder Ersatz noch nicht genutzter Kartenkontingente und/oder gebuchter Flatrates und/oder im Voraus gezahlter Vergütung. Vertragliche Ansprüche der Gecko Bar GmbH bleiben trotz des Abbruchs erhalten. Mögliche Schadensersatzansprüche der Gecko Bar GmbH gegen den Veranstalter und/oder Gäste bleiben von dieser Regelung unberührt.

8. Gutscheine

8.1 Ansprüche aus Gutscheinen verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften. 

8.2 Eine Auszahlung von Gutscheinen in Geld ist nicht möglich. 

8.3 Wird der in der in dem Gutschein repräsentierte Anspruch auf eine Leistung bei Einlösung nicht vollständig bzw. in voller Höhe in Anspruch genommen, erfolgt keine Auszahlung des nicht in Anspruch genommenen Restanspruchs in Geld. 

9. Haftung

9.1 Die Gecko-Bar GmbH haftet unbeschränkt für durch die Gecko-Bar GmbH, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2 Für sonstige Schäden haftet die Gecko-Bar GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung der Gecko-Bar GmbH ist ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Veranstalters erkennt die Gecko-Bar GmbH nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Gecko-Bar GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Veranstalters, die Leistungen an den Veranstalter vorbehaltlos erbringt. 

10.2 Im kaufmännischen Verkehr vereinbaren die Parteien, dass für sämtliche im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehenden Streitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Gecko-Bar GmbH ist. Der Sitz der Gecko-Bar GmbH ist auch im nichtkaufmännischen Verkehr Gerichtsstand, wenn der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Veranstalters im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

10.3 Die Geschäftsbeziehung und alle daraus resultierenden Rechtsfragen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

SCHREIB LIEBER

AUS TECHNISCHEN
GRÜNDEN GEHT DAS
GERADE NICHT!

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